Dabei ist zwischen dem technischen Betrieb (z. B. Wartung, St枚rungsmanagement) und dem kaufm盲nnischen Betrieb (z. B. Abrechnung, Vertragsverwaltung) zu unterscheiden. Diese Aufgaben k枚nnen entweder von Immobilienverwaltern oder spezialisierten Dienstleistern 眉bernommen werden. Charge Point Operatoren(CPOs) sind dabei verantwortlich f眉r den reibungslosen Betrieb, die Wartung und Verwaltung der Ladeinfrastruktur, um eine zuverl盲ssige und sichere Nutzung sicherzustellen. Achtung: Der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist komplex und erfordert spezielle F盲higkeiten, die nicht zum Kerngesch盲ft eines Immobilienverwalters geh枚ren. Ohne professionelle Betreuung drohen steuerliche Risiken wie eine gewerbliche Infizierung.
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Mitarbeiter und Mieter: Die Ladeinfrastruktur kann als zus盲tzlicher Benefit angeboten werden, entweder kostenlos oder zu verg眉nstigten Tarifen. Diese Nutzergruppe wird h盲ufig t盲glich laden, was eine konstante Auslastung der Infrastruktur zur Folge haben kann. Eine Abrechnung am Monatsende oder 眉ber die Nebenkosten ist m枚glich.
Besucher & Kunden: Kunden und Besucher, die nicht regelm盲脽ig vor Ort sind, ben枚tigen m枚glicherweise Zugang zu tempor盲ren Ladepunkten, die entweder kostenlos oder kostenpflichtig sind. Hier ist eine ad hoc Bezahloptionen, wie z.B. per App oder RFID Karte, notwendig.1 Nutzergruppen und Zugangsschutz10Der effiziente Betrieb von Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien und Unternehmen erfordert eine umfassende Betreuung, darunter die Verwaltung verschiedener Nutzergruppen, die Abrechnung des Stroms und spezielle Anforderungen wie Mieterstrom. Dabei ist zwischen dem technischen Betrieb (z. B. Wartung, St枚rungsmanagement) und dem kaufm盲nnischen Betrieb (z. B. Abrechnung, Vertragsverwaltung) zu unterscheiden. Diese Aufgaben k枚nnen entweder von Immobilienverwaltern oder spezialisierten Dienstleistern 眉bernommen werden. Charge Point Operatoren(CPOs) sind dabei verantwortlich f眉r den reibungslosen Betrieb, die Wartung und Verwaltung der Ladeinfrastruktur, um eine zuverl盲ssige und sichere Nutzung sicherzustellen. Achtung: Der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist komplex und erfordert spezielle F盲higkeiten, die nicht zum Kerngesch盲ft eines Immobilienverwalters geh枚ren. Ohne professionelle Betreuung drohen steuerliche Risiken wie eine gewerbliche Infizierung.
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Das Strommarktgesetz regelt, dass Betreiber von Ladeinfrastruktur, wie Unternehmen, als Letztverbraucher und nicht als Energieversorgungsunternehmen gelten (搂 3 Nr. 25EnWG). Dadurch kann Strom an Mitarbeiter, Kunden oder Mieterverkaufen, ohne den umfangreichen regulatorischen Anforderungen von Energieversorgungsunternehmen unterworfen zu sein
Bei der Abrechnung des Ladestroms muss eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur verwendet werden. Abgerechnet werden dabei die verbrauchten kWh, und es k枚nnen zus盲tzlich weitere Tarifelemente wie eine Blockiergeb眉hr anfallen.
Die Abrechnung von Ladestationen erfolgt manuell oderautomatisiert. Manuelle Abrechnung erfordert eigenst盲ndige Erfassung der Stromkosten, was zeitaufwendig und fehleranf盲llig ist. Automatisierte Systeme erfassen Verbrauchsdaten digital, erstellen Rechnungen und wickeln Zahlungen ab, wodurch der Verwaltungsaufwand sinkt und die Nutzerfreundlichkeit steigt.